Insolvenz - Unwahrheit Nr. 9
990,- € pro Monat ist der maximale Verdienst für Insolvente!
Das Insolvente nur 990 Euro im Monat verdienen dürfen ist ein ganz grundsätzlicher Irrtum. Denn jeder insolvente Schuldner ist verpflichtet sich um eine angemessen entlohnte Beschäftigung zu bemühen. Eine Einkommensbegrenzung würde diesem Kerngedanken entgegen sprechen.Jedoch unterliegt das jeweilige Netto-Einkommen der Pfändung oder Abtretung gemäß der in der Zivilprozessordnung (ZPO) veröffentlichten Tabelle. Das Prinzip der Pfändungstabelle lautet: Wer mehr verdient, gibt mehr ab, darf aber auch mehr behalten!
Pfändungsfrei sind, jetzt kommen die 990 Euro ins Spiel, grundsätzlich alle Nettoeinkommen bis 990,00 €. Bei höheren Nettogehältern ergeben sich pfändbare Gehaltsanteile je nach Einkommenshöhe und Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.
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"Soviel Wissen im Insolvenzrecht und das ganz praktisch angewendet"
Vielen Dank Herr Falk Sie haben mir wirklich effektive und seriöse Wege aufgezeigt"
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Dank der Falk Wirtschaftsberatung habe ich heute wieder ein lebenswertes Leben
12 Unwahrheiten zum Insolvenzrecht
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» 7. Unwahrheit: Keine Befreiung von Steuerschulden!
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» 9. Unwahrheit: 990,- € pro Monat ist der maximale Verdienst für Insolvente!
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