Insolvenz Unwahrheit Nr. 8
Clevere Gläubiger können 30 Jahre lang vollstrecken!
Es kursiert das Gerücht, dass Gläubiger, wenn sie intelligent vorgehen, auch nach x Jahren nach der Insolvenz noch vollstrecken können, wenn sie am eigentlichen Insolvenzverfahren nicht teilnehmen.
Das ist ein echtes Lügenmärchen.
Darum jetzt ganz deutlich: Eine Insolvenz wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger. Wohlbemerkt alle.
Nach § 38 der InsolvenzOrdnung ist jeder, der zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung Forderungen gegen den Schuldner hat tatsächlicher Insolvenzgläubiger.
Forderungen eines Insolvenzgläubigers können nur nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend gemacht werden.
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"Hier wurde mir wirklich weitergeholfen!"
Ich konnte Dank der Falk Wirtschaftsberatung neu durchstarten
"Soviel Wissen im Insolvenzrecht und das ganz praktisch angewendet"
Vielen Dank Herr Falk Sie haben mir wirklich effektive und seriöse Wege aufgezeigt"
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12 Unwahrheiten zum Insolvenzrecht
» 1. Unwahrheit: Insolvenz = Ende des Unternehmens!
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» 4. Unwahrheit: Die Voraussetzung für Privatinsolvenz ist die Abmeldung des Gewerbes!
» 5. Unwahrheit: Wenn die Verfahrenskosten nicht abgedeckt sind, ist keine Insolvenz möglich!
» 6. Unwahrheit: Ohne Gläubigerzustimmung keine Restschuldenbefreiung!
» 7. Unwahrheit: Keine Befreiung von Steuerschulden!
» 8. Unwahrheit: Clevere Gläubiger können 30 Jahre lang vollstrecken!
» 9. Unwahrheit: 990,- € pro Monat ist der maximale Verdienst für Insolvente!
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