Insolvenz GmbH - Unwahrheit Nummer 7:
Keine Befreiung von Steuerschulden möglich!
Keine Restschuldbefreiung für Steuerschulden. So denken viele. Doch das ist falsch.
Die Landesfinanzbehörden sind unter den Gläubigern – Gleiche unter Gleichen.
Dies wird durch§1 der Insolvenzordnung geregelt. Dort wird u.a. beschrieben, dass ein Ziel der Insolvenz die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger ist. Den Landesfinanzbehörden kommt also keine Sonderstellung zu.
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12 Unwahrheiten zum Insolvenzrecht
» 1. Unwahrheit: Insolvenz = Ende des Unternehmens!
» 2. Unwahrheit: Der Ehepartner haftet immer mit!
» 3. Unwahrheit: Die Dauer einer Insolvenz beträgt dauert sechs Jahre!
» 4. Unwahrheit: Die Voraussetzung für Privatinsolvenz ist die Abmeldung des Gewerbes!
» 5. Unwahrheit: Wenn die Verfahrenskosten nicht abgedeckt sind, ist keine Insolvenz möglich!
» 6. Unwahrheit: Ohne Gläubigerzustimmung keine Restschuldenbefreiung!
» 7. Unwahrheit: Keine Befreiung von Steuerschulden!
» 8. Unwahrheit: Clevere Gläubiger können 30 Jahre lang vollstrecken!
» 9. Unwahrheit: 990,- € pro Monat ist der maximale Verdienst für Insolvente!
» 10. Unwahrheit: Sechs Jahre lang dürfen keine neuen Schulden gemacht werden!
» 11. Unwahrheit: Eine Selbstständigkeit lohnt sich nicht!
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