Insolvenz GmbH - Unwahrheit Nummer 7:

Keine Befreiung von Steuerschulden möglich!

Keine Restschuldbefreiung für Steuerschulden. So denken viele. Doch das ist falsch.
Die Landesfinanzbehörden sind unter den Gläubigern – Gleiche unter Gleichen.

Dies wird durch§1 der Insolvenzordnung geregelt. Dort wird u.a. beschrieben, dass ein Ziel der Insolvenz die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger ist. Den Landesfinanzbehörden kommt also keine Sonderstellung zu.

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Was unsere Kunden sagen

"Hier wurde mir wirklich weitergeholfen!"
Ich konnte Dank der Falk Wirtschaftsberatung neu durchstarten

"Soviel Wissen im Insolvenzrecht und das ganz praktisch angewendet"
Vielen Dank Herr Falk Sie haben mir wirklich effektive und seriöse Wege aufgezeigt"

"Klare Worte - Klare Ziele - Klare Umsetzungsvorgaben"
Dank der Falk Wirtschaftsberatung habe ich heute wieder ein lebenswertes Leben