Insolvenz - Unwahrheit Nr. 6
Ohne Gläubigerzustimmung ist keine Restschuldbefreiung möglich!
Es kursiert das Gerücht, die Gläubiger müssten einer Restschuldbefreiung des Schuldners zustimmen.
Von Gesetzeswegen wird die Restschuldbefreiung angekündigt und nach sechs Jahren gewährt. Voraussetzung ist, dass der Schuldner seinen Pflichten im Verfahren ordnungsgemäß nachkommt.Nur bei Pflichtverletzungen haben Gläubiger die Möglichkeit dieses vor Gericht anzumelden.
Die Beweispflicht diese eventuellen Obliegenheitsverstöße liegt dann beim entsprechenden Gläubiger. Einzige Ausnahme: Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Daten, damit wir uns zum kostenlosen telefonischen Erstgespräch melden können.
Alle Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt.
Alle Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt.
Bundesweit für Sie da
Kostenlos anrufen!
0800 - 5892944
Kostenlos anrufen!
0800 - 5892944
Was unsere Kunden sagen
"Hier wurde mir wirklich weitergeholfen!"
Ich konnte Dank der Falk Wirtschaftsberatung neu durchstarten
"Soviel Wissen im Insolvenzrecht und das ganz praktisch angewendet"
Vielen Dank Herr Falk Sie haben mir wirklich effektive und seriöse Wege aufgezeigt"
"Klare Worte - Klare Ziele - Klare Umsetzungsvorgaben"
Dank der Falk Wirtschaftsberatung habe ich heute wieder ein lebenswertes Leben
12 Unwahrheiten zum Insolvenzrecht
» 1. Unwahrheit: Insolvenz = Ende des Unternehmens!
» 2. Unwahrheit: Der Ehepartner haftet immer mit!
» 3. Unwahrheit: Die Dauer einer Insolvenz beträgt dauert sechs Jahre!
» 4. Unwahrheit: Die Voraussetzung für Privatinsolvenz ist die Abmeldung des Gewerbes!
» 5. Unwahrheit: Wenn die Verfahrenskosten nicht abgedeckt sind, ist keine Insolvenz möglich!
» 6. Unwahrheit: Ohne Gläubigerzustimmung keine Restschuldenbefreiung!
» 7. Unwahrheit: Keine Befreiung von Steuerschulden!
» 8. Unwahrheit: Clevere Gläubiger können 30 Jahre lang vollstrecken!
» 9. Unwahrheit: 990,- € pro Monat ist der maximale Verdienst für Insolvente!
» 10. Unwahrheit: Sechs Jahre lang dürfen keine neuen Schulden gemacht werden!
» 11. Unwahrheit: Eine Selbstständigkeit lohnt sich nicht!
» Weitere Unwahrheiten: ....