Insolvenz - Unwahrheit Nr. 6

Ohne Gläubigerzustimmung ist keine Restschuldbefreiung möglich!

Es kursiert das Gerücht, die Gläubiger müssten einer Restschuldbefreiung des Schuldners zustimmen.
Von Gesetzeswegen wird die Restschuldbefreiung angekündigt und nach sechs Jahren gewährt. Voraussetzung ist, dass der Schuldner seinen Pflichten im Verfahren ordnungsgemäß nachkommt.Nur bei Pflichtverletzungen haben Gläubiger die Möglichkeit dieses vor Gericht anzumelden.

Die Beweispflicht diese eventuellen Obliegenheitsverstöße liegt dann beim entsprechenden Gläubiger. Einzige Ausnahme: Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

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