Insolvenz - Unwahrheit Nr. 5

Sind die Verfahrenskosten nicht gedeckt ist keine Insolvenz möglich!

Mangels Masse abgelehnt“. So kann man immer wieder in Veröffentlichungen lesen.

Schlicht und ergreifend Unwissen führt oft bei natürlichen Personen zu solchen ernüchternden Ergebnissen.
Mit etwas präziserem Wissen hätte man in Verbindung mit dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung auch die Stundung der Verfahrenskosten beantragen können.

Und damit ist eine Durchführung des Verfahrens in jedem Fall gesichert.

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Was unsere Kunden sagen

"Hier wurde mir wirklich weitergeholfen!"
Ich konnte Dank der Falk Wirtschaftsberatung neu durchstarten

"Soviel Wissen im Insolvenzrecht und das ganz praktisch angewendet"
Vielen Dank Herr Falk Sie haben mir wirklich effektive und seriöse Wege aufgezeigt"

"Klare Worte - Klare Ziele - Klare Umsetzungsvorgaben"
Dank der Falk Wirtschaftsberatung habe ich heute wieder ein lebenswertes Leben