
Zudem muss man noch rund 25.000 Insolvenzen von ehemaligen Selbständigen sowie eine nicht erfasste Anzahl insolventer Gesellschafter von Kapitalgesellschaften zu den Betroffenen zählen.
Unter der alten Konkursordnung war noch die endgültige Zerschlagung und die damit verbundene Existenzvernichtung des Unternehmers an der Tagesordnung. Dies änderte sich mit der Schaffung der Insolvenzordnung im Jahr 1999.
Primäre Ziele sind nun die Sanierung von Unternehmen und die Schuldbefreiung von Unternehmern. Damit auch Sie diese Ziele erreichen, sollten Sie noch heute mit uns in Kontakt treten. Je früher Sie sich in Beratung begeben, desto größer ist die Chance, eine Insolvenz zu vermeiden oder die Insolvenz als das zu sehen, was sie wirklich ist:
Die Sanierung Ihres bisherigen Lebens!
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