Eine Sanierung mittels einer Insolvenz ist auf zwei Wegen möglich:
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Sanierung mittels eines Insolvenzplans
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Übertragende Sanierung
Die übertragende Sanierung hingegen ist häufiger anzutreffen. Bei dieser Art der Sanierung wird der "gesunde" Teil des Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger übertragen und der "kranke" Teil liquidiert.
Ist die Rettung des Unternehmens nicht möglich oder nicht erwünscht, so bleibt natürlichen Personen die Möglichkeit, sich mit Hilfe des Restschuldbefreiungsverfahrens von den Verbindlichkeiten zu befreien. Dazu tritt der Schuldner für die nächsten sechs Jahre sein pfändbares Einkommen an einen vom Gericht zu bestellenden Insolvenzverwalter ab. Dieser verteilt den Erlös - nach Abzug aller Kosten - an die Gläubiger. Nach sechs Jahren wird der Schuldner sodann von den restlichen Verbindlichkeiten befreit. Auch eine erneute Selbständigkeit ist in dieser Phase möglich.
Auch für das Insolvenzverfahren gilt: Begeben Sie sich rechtzeitig, noch vor Abgabe des Insolvenzantrags in fachkundige Beratung! Vermeiden Sie es einen formlosen oder pauschalen Antrag bei Gericht abzugeben.
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